Welche rechtlichen Änderungen bringt das neue Jahr?
Abschreibung
Jetzt müssen auch die Eigentümer von nach 1964 gebauten Häusern einen Energieausweis vorweisen, wenn sie diese neu vermieten oder sie verkaufen wollen.
Fachkräftezuzug
Die Hürden für den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer sind gesunken. Das Mindesteinkommen muss nur noch 63.600 Euro (statt bisher 86.000 €) betragen. Wer sich als Ausländer in Deutschland selbstständig machen will, der muss 250.000 Euro als Mindestsumme investieren.
Fahrgastrechte
Bahnreisende können (voraussichtlich ab Mai 2009) bei Verspätungen mit einer höheren Entschädigung rechnen. Ist der Zug 60 Minuten verspätet, so erhalten die Kunden 25 Prozent des Fahrkartenpreises zurück. Bei einer Verspätung von 120 Minuten sind es 50 Prozent. Ist ein Zug im Nahverkehr mehr als 20 Minuten zu spät, so können die Fahrgäste jeden anderen Zug nehmen, ohne Mehrkosten tragen zu müssen. Fällt der letzte Zug an einem Tag aus, so muss eine Taxifahrt bis zu einem Rechnungsbetrag von 50 Euro ersetzt werden.
Forderungssicherung
Das Gesetz zur „Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (kurz: Forderungssicherungsgesetz) bringt deutliche Verbesserungen für Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich. So ist die Forderung von Abschlagszahlungen erleichtert, die Höhe des so genannten Mangeleinbehalts durch Kunden beschränkt und die Wirkung der Abnahme einer Leistung erweitert worden.
Mahnverfahren
Innerhalb der Europäischen Union können Firmen und Privatpersonen Forderungen leichter geltend machen. Dafür sind einheitliche gerichtliche Verfahren vorgesehen.
Pflegeversicherung
Die Prüfberichte des medizinischen Dienstes Pflegeversicherung über seine Qualitätskontrollen in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten werden nunmehr veröffentlicht. Die Leistungen der Anbieter werden mit Noten versehen. Diese Beurteilung ist in der jeweiligen Einrichtung auszuhängen.
Schwarzarbeit
In mehreren Wirtschaftsbereichen (unter anderem im Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs- sowie im Gebäudereinigungs- und Schaustellergewerbe) ist von den Beschäftigten statt des Sozialversicherungsausweises nunmehr der Personalausweis „mitzuführen“, um ihn bei Kontrollen durch die Behörden vorzeigen zu können. Die Arbeitgeber müssen das aber – entgegen der ursprünglichen Planung – aber nicht täglich kontrollieren. Neu ist auch, dass für jeden neuen Beschäftigten noch am Tage seiner Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung eine „Sofortmeldung“ zu erstatten ist; die „normale“ Meldung ist das zusätzlich wie üblich zu erstatten.
Heizkostenabrechnung
Vermieter müssen nunmehr mindestens 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Mieter umlegen. Bisher durften es auch lediglich 50 Prozent sein (der Rest nach der Wohnungsgröße berechnet). Betroffen davon sind Mieter, die in einer Immobilie wohnen, die vor 1995 gebaut und mit einer Öl- oder Gaszentralheizung ausgestattet ist.
Kurzarbeitergeld
Um Auftragseinbrüche in Betrieben abzufedern, ist die Zahlung von Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Mitarbeiter können in der Bezugszeit an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Maut
Die Maut für schwere Lkw ist zum Teil drastisch erhöht worden; außerdem wird die Belastung jetzt noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuerte sich die Autobahngebühr von 13,5 auf 16,3 Cent pro Kilometer. Für die Hälfte er aktuell zwei oder drei Jahre alte Brummis dreht sich die Gebührenschraube aber immerhin um knapp 60 Prozent nach oben: Je nach Gewicht auf rund 19 oder 20 Cent.
Minijobber
Arbeitgeber in Privathaushalten können nun 20 statt bisher 10 Prozent der Ausgaben für einen Minijobber vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Allerdings: Der absetzbare Höchstbetrag bleibt mit 510 Euro pro Jahr konstant. Andererseits stieg zum Jahreswechsel die Abgabenhöhe für Minijobber im Privathaushalt von 13,7 auf 14,27 Prozent des ausgezahlten Lohnes.
Mitarbeiter-Beteiligung
Voraussichtlich ab April 2009 sollen mehr Steueranreize und Branchenfonds-Lösungen gelten, um Arbeitnehmer stärker am Unternehmen zu beteiligen. Gesetzespläne sehen vor, dass der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungsfonds angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent steigt. Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz sollen für Alleinstehende auf 20.000 Euro angehoben werden, für Ehepaare auf 40.000 Euro. Arbeitnehmer sollen von ihrer Firma direkt Anteile von jährlich bis zu 360 Euro steuer- und sozialabgabenfrei erhalten können.
Neubauten
Bauherren, die einen Bauantrag stellen, müssen jetzt laut Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz einen Teil der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das heißt: Sie müssen eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder aber eine Biomasseheizung einbauen. Das gilt nur dann nicht, wenn durch Wärmedämmung der Energiebedarf der Immobilie mindestens um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen bleibt.
Versicherungen
Das Versicherungsvertragsgesetz brachte schon 2008 für Neukunden Neuerungen, die jetzt auch für bereits bestehende Verträge wirksam geworden sind. So entfällt nun auch für Altkunden das „Alles-oder-nichts-Prinzip“, nach dem bisher bei grober Fahrlässigkeit Leistungen komplett ausgeschlossen werden konnten, wenn grob fahrlässig gehandelt worden war. Künftig wird es viel Streit darum geben, in welchem Ausmaß ein Versicherter als „mitschuldig“ angesehen werden kann – weil nur dieser Prozentsatz auch die Leistungen beeinträchtigt. – Die „Unteilbarkeit der Prämie“ ist aufgehoben worden. Im Kündigungsfall (egal von welcher Seite) müssen die Versicherer taggenau die Beiträge abrechnen und können nicht mehr den kompletten Jahresbetrag einbehalten. - Erleichtert wurde die Kündigung von Versicherungspolicen: Ein Vertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen wurde, kann bereits zum Ablauf des dritten (nicht, wie bisher, zum Ende des fünften) Jahres gekündigt werden.
Quelle: AHGZ




